Öffnen – Einverständniserklärung Videoüberwachung Mieter

Vorlage und Muster für Einverständniserklärung Videoüberwachung Mieter zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Einleitung:

Die folgende Einverständniserklärung regelt die Videoüberwachung in den Mieträumen zwischen dem Vermieter [Vermietername und Adresse] und dem Mieter [Mietername und Adresse]. Beide Parteien erklären sich freiwillig und auf informierter Basis mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.

Details der Parteien:

Vermieter: [Name und Adresse]

Mieter: [Name und Adresse]

Beschreibung des Zwecks:

Die Videoüberwachung dient dazu, die Sicherheit der Mieträume sowie der Mieter und Besucher zu gewährleisten. Es sollen mögliche Vorfälle wie Einbrüche, Vandalismus oder Schadenersatzansprüche dokumentiert werden.

Rahmenbedingungen:

– Die Videoüberwachung erfolgt in den gemeinsam vereinbarten öffentlichen Bereichen der Mieträume.

– Die Videoaufnahmen werden ausschließlich zur Sicherung der Mietobjekte verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

– Die Aufnahmen werden nach [Dauer der Speicherung, z.B. 7 Tage] automatisch gelöscht, sofern sie nicht als Beweismittel benötigt werden.

Freiwilligkeitserklärung:

Ich erkläre mich freiwillig und ohne Zwang mit der Videoüberwachung einverstanden und bin mir über die damit verbundenen Zwecke und Bedingungen im Klaren.

Datenschutzhinweis:

Die Videoüberwachung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Aufnahmen dienen ausschließlich dem oben genannten Zweck und werden entsprechend gesichert und geschützt.

Widerrufsrecht:

Ich habe das Recht, meine Einwilligung zur Videoüberwachung jederzeit schriftlich zu widerrufen. In diesem Fall werden die Videoaufnahmen umgehend gelöscht und die Überwachung beendet.

Ort, Datum und Unterschrift:

Ort: [Ort der Unterzeichnung]

Datum: [Datum der Unterzeichnung]

_______________________ _______________________

Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter

Anhänge:

– Eventuelle Dokumentation oder Informationen zur Videoüberwachung

 

Muster und Vorlage für Einverständniserklärung Videoüberwachung Mieter zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format


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PDF – WORD Datei
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Autor – Lieselotte Winkler
Prüfer – Kasimir Eichhorn

Schritt 1: Einleitung verfassen

Beginnen Sie die Einverständniserklärung mit einer kurzen Einleitung, in der Sie erklären, wer die Parteien sind (Vermieter und Mieter), warum die Videoüberwachung erforderlich ist und wie lange die Aufnahmen gespeichert werden.

Beispiel:

Wir, [Vermieter], setzen in unserem Mietobjekt eine Videoüberwachung ein, um die Sicherheit unserer Mieter und des Eigentums zu gewährleisten. Die Aufnahmen werden für einen Zeitraum von [Anzahl der Tage/Wochen/Monate] gespeichert.

Schritt 2: Zustimmung des Mieters einholen

Bitten Sie den Mieter, seine Zustimmung zur Videoüberwachung schriftlich zu geben. Erklären Sie deutlich, dass die Aufnahmen nur zu Sicherheitszwecken verwendet werden und nicht für andere Zwecke.

Beispiel:

Ich, [Mieter], erkläre mich hiermit einverstanden, dass in unserem Mietobjekt eine Videoüberwachung installiert wird. Mir ist bewusst, dass die Aufnahmen nur zu Sicherheitszwecken verwendet werden und nicht anderweitig genutzt werden.

Schritt 3: Datensicherheit und Datenschutz

Weisen Sie in der Einverständniserklärung darauf hin, dass die Daten sicher gespeichert und vertraulich behandelt werden. Erklären Sie, wer Zugriff auf die Aufnahmen hat und wie lange sie gespeichert werden.

Beispiel:

Wir sichern zu, dass die Videoaufnahmen sicher gespeichert und vertraulich behandelt werden. Nur autorisierte Personen haben Zugriff auf die Aufnahmen, die für einen Zeitraum von [Anzahl der Tage/Wochen/Monate] gespeichert werden.

Schritt 4: Unterschriften

Bitten Sie den Mieter, die Einverständniserklärung zu unterschreiben und das Datum anzugeben. Unterschreiben Sie als Vermieter ebenfalls und fügen Sie das Datum hinzu.

Beispiel:

Unterschrift Mieter: ________________________ Datum: ________________

Unterschrift Vermieter: ________________________ Datum: ________________

Schritt 5: Abschluss

Schließen Sie die Einverständniserklärung mit einer Dankesnachricht ab und bieten Sie an, bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung zu stehen.

Beispiel:

Vielen Dank für Ihre Zustimmung zur Videoüberwachung. Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Unklarheiten an uns zu wenden.


1. Muss ich als Vermieter eine Einverständniserklärung zur Videoüberwachung meiner Mieter einholen?

Ja, als Vermieter müssen Sie in der Regel eine Einverständniserklärung zur Videoüberwachung Ihrer Mieter einholen. Dies dient dazu, die Privatsphäre der Mieter zu schützen und sicherzustellen, dass die Videoüberwachung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht.

2. Welche Informationen müssen in der Einverständniserklärung zur Videoüberwachung enthalten sein?

In der Einverständniserklärung zur Videoüberwachung müssen unter anderem der Zweck der Videoüberwachung, die Dauer der Speicherung der Aufnahmen, die Zuständigkeit für die Datenverarbeitung und die Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Videoüberwachung klar und verständlich angegeben sein.

3. Kann ein Mieter die Zustimmung zur Videoüberwachung verweigern?

Ja, ein Mieter hat das Recht, die Zustimmung zur Videoüberwachung zu verweigern. In diesem Fall darf der Vermieter keine Videoüberwachung durchführen, es sei denn, es gibt einen berechtigten Grund, der die Interessen des Mieters überwiegt.

4. Darf ich die Aufnahmen aus der Videoüberwachung für andere Zwecke nutzen als die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten?

Nein, grundsätzlich dürfen die Aufnahmen aus der Videoüberwachung nur für den angegebenen Zweck, in der Regel die Sicherheit des Gebäudes, genutzt werden. Eine anderweitige Verwendung der Aufnahmen wäre ein Verstoß gegen den Datenschutz und könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

5. Wie lange darf ich die Aufnahmen aus der Videoüberwachung speichern?

Die Speicherungsdauer der Aufnahmen aus der Videoüberwachung sollte angemessen sein und sich nach dem Zweck der Überwachung richten. In der Regel sollten die Aufnahmen nicht länger als erforderlich für diesen Zweck gespeichert werden, oft beträgt die Dauer 72 Stunden bis maximal 7 Tage.

6. Bin ich als Vermieter verpflichtet, meine Mieter über die Videoüberwachung zu informieren?

Ja, als Vermieter sind Sie verpflichtet, Ihre Mieter über die Videoüberwachung zu informieren. Dies dient dazu, die Transparenz und das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter aufrechtzuerhalten. Es ist wichtig, dass die Mieter wissen, dass sie videoüberwacht werden, um deren Privatsphäre zu respektieren. Die Information kann mündlich oder schriftlich erfolgen, allerdings ist es ratsam, dies schriftlich festzuhalten, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden.

7. Kann ein Mieter die Einverständniserklärung zur Videoüberwachung widerrufen?

Ja, ein Mieter hat das Recht, seine Einverständniserklärung zur Videoüberwachung jederzeit zu widerrufen. Dies gilt auch, wenn der Mieter ursprünglich zugestimmt hat, aber seine Meinung später ändert. Als Vermieter sollten Sie den Widerruf respektieren und die Videoüberwachung entsprechend anpassen oder beenden.

8. Sind spezielle Angaben zum Zweck der Videoüberwachung in der Einverständniserklärung erforderlich?

Ja, es ist wichtig, dass die Einverständniserklärung zur Videoüberwachung den konkreten Zweck der Überwachung klar und deutlich angibt. Dies kann beispielsweise die Sicherheit des Gebäudes, die Verhinderung von Vandalismus oder Diebstahl sein. Die Mieter sollten darüber informiert werden, warum die Videoüberwachung eingesetzt wird und welche konkreten Ziele damit verfolgt werden.

9. Was passiert, wenn ein Mieter sich durch die Videoüberwachung in seinem Privatleben eingeschränkt fühlt?

Wenn ein Mieter sich durch die Videoüberwachung in seinem Privatleben eingeschränkt fühlt, sollte der Vermieter das Anliegen ernst nehmen und gemeinsam mit dem Mieter nach Lösungen suchen. Dies kann beispielsweise die Anpassung der Kameraeinstellungen oder den Abbau bestimmter Kameras umfassen. Es ist wichtig, dass die Interessen und Rechte des Mieters respektiert werden.

10. Kann ein Mieter rechtliche Schritte einleiten, wenn die Einverständniserklärung zur Videoüberwachung nicht korrekt umgesetzt wird?

Ja, ein Mieter hat das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn die Einverständniserklärung zur Videoüberwachung nicht korrekt umgesetzt wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Videoüberwachung ohne Einverständnis der Mieter durchgeführt wird oder wenn die Aufnahmen für andere Zwecke als die Sicherheit des Gebäudes genutzt werden. Es ist wichtig, dass Vermieter die geltenden Datenschutzgesetze einhalten und die Rechte der Mieter respektieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.